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   BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 3/55   

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BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 3/55 (https://dejure.org/1957,9147)
BSG, Entscheidung vom 23.01.1957 - 6 RKa 3/55 (https://dejure.org/1957,9147)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 1957 - 6 RKa 3/55 (https://dejure.org/1957,9147)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 4, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Das BSG hat diese Frage in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1957 (BSGE 4, 242) zwar noch ausdrücklich offen gelassen; da es im SGG keine den §§ 65, 73 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) vergleichbare Vorschriften gibt, wonach die Berufung und Revision nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung ehrenamtlicher Richter gestützt werden kann, besteht jedoch kein Zweifel, dass es insoweit keinen Unterschied zu Berufsrichtern gibt, bei denen z.B. die Nichtigkeit der Ernennung gemäß § 18 Deutsches Richtergesetz (DRiG) bei der ordnungsgemäßen Besetzung ohne weiteres zu beachten ist (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., Band I/1, S. 188 t).

    Demgemäß hat das BSG die Möglichkeit der Überprüfung von Gründen nach §§ 16, 17 SGG unter dem Gesichtspunkt der ordnungsgemäßen Besetzung u.a. auch damit begründet, dass in dem Verfahren nach § 22 SGG nicht notwendig bindend festzustellen sei, ab wann die Voraussetzungen gefehlt haben (BSGE 4, 242).

    Der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht sie allerdings nicht, die eine Bindung an eine ablehnende Entscheidung im Amtsenthebungsverfahren verneint (vgl. BSGE 4, 242).

  • LSG Hessen, 30.04.1986 - L 6 Ar 477/84

    Amtsenthebung; Richter; Ehrenamt; Senat; Besetzung; Sachverhalt;

    Der Senat respektiert die (negative) Entscheidung des für die Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter zuständigen Senats, daß die zwei verbliebenen ehrenamtlichen Richter nicht des Amtes zu entheben seien, und geht deshalb von einer ordnungsgemäßen Besetzung aus trotz verbliebener Zweifel (Abweichung von BSG z.B. v. 23.01.1957 - 6 RKa 3/55 in BSGE 4, 242).

    Dabei lehnt der erkennende Senat die vom BSG bereits im Urteil vom 23. Januar 1957 (6 RKa 3/55 in BSGE 4, 242) vertretene Auffassung ab, daß auch bei bereits durchgeführten Amtsenthebungsverfahren mit negativem Ausgang nach §§ 22, 35 SGG eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besetzung erfolgen könne und müsse, da dies zu einem Stillstand der Rechtspflege führen könnte.

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    der genannten Vorschrift der ZPO im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit vgl" BSG 4, 242, 243), Der Nachprüfung dieser Frage steht.
  • LSG Hessen, 30.04.1986 - L 6 Ar 706/83

    Bescheid; Datenfernübertragung; Zentralamt; EDV-Anlage; Originalbescheid;

    Dabei lehnt der erkennende Senat die vom BSG bereits im Urteil vom 23. Januar 1957 (6 RKa 3/55 in BSGE 4, 242) vertretene Auffassung ab, daß auch bei bereits durchgeführten Amtsenthebungsverfahren mit negativem Ausgang nach §§ 22, 35 SGG eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besetzung erfolgen könne und müsse, da dies zu einem Stillstand der Rechtspflege führen könnte.
  • BSG, 28.06.1966 - 1 RA 341/65

    Gerichtsbesetzung - Ehrenamtlicher Beisitzer - Rechtsanwalt als gerichtlicher

    Die Rüge ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Fehlen der erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Amt eines ehrenamtlichen Richters in einem besonderen Verfahren nach §§ 22, 35 SGG zu überprüfen ist (Urteile vom 23. Januar 1957 - 6 RKa 3/55 - BSG 4, 242; vom 22. März 1962 - 10 RV 275/60 - SozR Da 5 Nr. 9 zu SGG § 33 = NJW 1962, 1462; vom 23. März 1965 - 11 RA 64/64 - BSG 23, 26 und vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 - BSG 23, 105).
  • LSG Hessen, 30.04.1986 - L-6/1/Ar-392/8
     Dabei lehnt der erkennende Senat die vom BSG bereits im Urteil vom 23. Januar 1957 (6 RKa 3/55 in BSGE 4, 242) vertretene Auffassung ab, daß auch bei bereits durchgeführten Amtsenthebungsverfahren mit negativem Ausgang nach §§ 22, 35 SGG eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besetzung erfolgen könne und müsse, da dies zu einem Stillstand der Rechtspflege führen könnte.
  • LSG Hessen, 30.04.1986 - L 6/1 Ar 392/82

    Konkursausfallgeld; vollständige Beendigung; Betriebstätigkeit

    Dabei lehnt der erkennende Senat die vom BSG bereits im Urteil vom 23. Januar 1957 (6 RKa 3/55 in BSGE 4, 242) vertretene Auffassung ab, daß auch bei bereits durchgeführten Amtsenthebungsverfahren mit negativem Ausgang nach §§ 22, 35 SGG eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besetzung erfolgen könne und müsse, da dies zu einem Stillstand der Rechtspflege führen könnte.
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